
Bedingt durch Licht, Vererbung oder auch im Laufe der Lebensjahre können eine Vielzahl von störenden Hautveränderungen entstehen. Vor jeglicher Behandlung erfolgt zunächst eine ärztliche Kontrolle, ob es sich wirklich nur um eine harmlose Veränderung der Haut handelt. Ist die Gutartigkeit gesichert, bestehen verschiedene Verfahren, um eine schonende und schmerzlose Entfernung der Neubildungen durchzuführen.
Beispiele für störende aber gutartige Hautveränderungen:
ist der häufigste Tumor der Haut. Der deutsche Ausdruck Alterswarze ist irreführend und unzutreffend. Veranlagungsbedingt können diese Hautwucherungen schon in jüngeren Jahren auftreten.
sind Erweiterungen von kleinsten Gefäßen der Haut. Sie können Ausdruck einer Grunderkrankung sein, sind in den meisten Fällen jedoch völlig harmlos und können z.B. mit einem Elektrokauter entfernt werden.
sind kleine rötliche Blutschwämmchen. Mittels einer Auflichtmikroskopie lässt sich die Diagnose sichern.
sind kleine hervorstehende Hautläppchen besonders im Bereich der Achselhöhlen des Halses und der Augenlider. Sie sind nicht ansteckend. Eine Entfernung ist rasch und nahezu schmerzfrei möglich.
sind scharf begrenzte gelbliche Einlagerungen in der Augenumgebung, die sich nicht von alleine zurückbilden. Eine Entfernung erfolgt meist in mehreren Sitzungen, um ein optimales kosmetisches Ergebnis zu erzielen. In seltenen Fällen liegt eine Fettstoffwechselstörung vor, diese sollte vor einer Behandlung abgeklärt werden.
Da es sich um störende aber nicht krankhafte Hautveränderungen handelt müssen Kassenpatienten die Behandlungskosten leider selber tragen.